g-telware.de Webutation

Garantieerklärung

Garantieerklärung

 

§ 1 Garantiegeber/Anwendungsbereich

 

1. Die hier beschriebene Garantie besteht nur für von der G-Telware/ G-TELWARE GmbH

angebotene Neuwaren, sofern diese ausdrücklich mit einer Garantie

beworben oder verkauft werden. Garantiegeber ist die G-TELWARE GmbH,

In der Aue 10, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend nur

„G-Telware“).

 

2. Von der Garantie bleiben die dem Käufer zustehenden gesetzlichen Rechte,

insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz

oder Ersatz vergeblicher Aufwendung sowie weitere gesetzliche Rechte aus dem

jeweiligen Vertragsverhältnis unberührt. Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden

von der Garantie nicht eingeschränkt.

 

3. Die nachfolgenden Garantiebedingungen gelten nur insoweit, als sie dem

jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht

entgegenstehen.

 

§ 2 Inhalt, Dauer und räumlicher Umfang der Garantie

 

1. Die G-Telware gewährt für die im jeweiligen Kaufvertrag beschriebene

Funktionstüchtigkeit des unter Garantie verkauften Gerätes nach Maßgabe der hier

beschriebenen Bedingungen eine Garantie von zwei Jahren, gerechnet ab dem

Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an den Käufer. Treten innerhalb dieser

Garantiefrist Mängel an dem Gerät auf, die nicht auf einer der unter § 3 Ziffer 2. bis

4. genannten Ursachen beruhen, so wird das betreffende Gerät nach eigenem

Ermessen der G-Telware entweder kostenlos repariert oder kostenlos ersetzt. Die

Garantie umfasst zudem eine kostenlose Lieferung des auszutauschenden Gerätes

von der G-Telware an den Käufer.

 

2. Von der Garantie nicht umfasst sind die dem Käufer entstehenden Versand- oder

Portokosten für die Übersendung des Gerätes an die G-Telware sowie sonstige

Spesen. Ebenfalls nicht von der Garantie umfasst sind Ansprüche des Käufers auf

Schadensersatz, auf Ersatz von Folgeschäden oder Schäden, die nicht an dem der

Garantie unterworfenen Gerät selbst entstanden sind. Die Garantie begründet keinen

Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

3. Die Garantie besteht für alle Kaufgeschäfte, in denen eine Lieferung des Geräts

durch die G-Telware an eine Anschrift innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt

ist.

 

 

 

 

 

 

 

§ 3 Garantiebedingungen

 

1. Anspruch auf Garantieleistung besteht nur dann, wenn zusammen mit dem Gerät

eine Kopie der Kaufrechnung oder des Kassenbeleges des Verkaufs durch die GTelware

vorgelegt wird.

 

 

2. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung des

Gerätes. Sofern ein Mangel auf unsachgemäße Benutzung durch den Käufer oder

einen Dritten zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen.

 

 

3. Nicht von der Garantieleistung erfasst sind darüber hinaus Schäden,

· die auf unsachgemäßer Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen

anderen als seinen vertragsgemäßen Zweck unter Nichtbeachtung der

Bedienungsanleitungen beruhen,

· die auf äußere Gewalt und/oder Gewalteinwirkung beruhen,

· die auf dem Anschluss, dem Gebrauch oder der Nutzung des Gerätes in einer

Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen

Anforderungen zuwiderläuft beruhen.

Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst ist eine Firmwareaufwärtskompatibilität

der Geräte zu einer neuen, bei Erwerb des Gerätes noch nicht veröffentlichten

Firmware.

 

4. Das Garantierecht erlischt darüber hinaus, wenn das Gerät durch eine nicht

autorisierte Person oder durch den Käufer selbst repariert bzw. Bauteile an dem

Gerät vom Käufer oder einem nicht autorisierten Dritten geöffnet werden.

 

5. Sofern die G-Telware bei Überprüfung des Gerätes im Rahmen der

Geltendmachung eines Garantieanspruches feststellt, dass der vorliegende Schaden

nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die der GTelware

entstandenen Kosten der Überprüfungsleistung vom Käufer zu tragen.

 

§ 4 Übertragung der Garantie

Bei Veräußerung eines unter die Garantie fallenden Gerätes können die

Garantieansprüche an den Erwerber des Gerätes übertragen werden. Bei Einhaltung

der Garantiebedingungen stehen dem Erwerber des Gerätes die Garantieansprüche

gleichfalls zu.

 

§ 5 Verjährung der Garantieansprüche

Ansprüche auf Garantieleistungen verjähren innerhalb von sechs Monaten nach

Schadenseintritt, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der Garantiedauer.

Diese Garantieerklärung können Sie hier speichern und ausdrucken.

Ihr Warenkorb: 0 Produkte 0,00 €
 
 
 
 
Ihr Warenkorb ist noch leer.

Ziehen Sie Produkte hierher oder nutzen Sie die entsprechenden Buttons [Jetzt Kaufen] um Ihren Warenkorb zu füllen.